23-Jähriger wegen versuchten Mordes nach Molotowcocktail-Anschlägen vor Gericht
Caren Paffrath23-Jähriger wegen versuchten Mordes nach Molotowcocktail-Anschlägen vor Gericht
Ein 23-jähriger Mann muss sich seit dieser Woche vor dem Landgericht Hechingen wegen versuchten Mordes verantworten. Ihm werden mehrere Brandanschläge mit Molotowcocktails im Oktober vergangenen Jahres in Leibertingen (Baden-Württemberg) zur Last gelegt, bei denen auch ein ehemaliger Kommunalpolitiker verletzt wurde. Die Staatsanwaltschaft geht von einem linksradikalen Hintergrund der Taten aus.
Die Angriffe begannen, nachdem Tobias K. nach eigenen Angaben AfD-Parolen an einem geparkten Fahrzeug entdeckt haben will. Er deutete dies später gegenüber den Ermittlern als Provokation. Sein erstes Ziel war das Auto der Lebensgefährtin von Michael K., einem Unternehmer und ehemaligen AfD-Gemeinderat. Als Michael K. versuchte, die Flammen zu löschen, erlitt er Verbrennungen an den Füßen.
Noch in derselben Nacht warf Tobias K. einen weiteren Molotowcocktail auf ein Wohnhaus, in dem sechs Menschen schliefen. Vor Gericht gab er zu, billigend in Kauf genommen zu haben, dass die Bewohner sterben könnten. Zudem attackierte er mit einem dritten Brandsatz Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr, die zum Tatort eilten.
Die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart stuft den Fall als politisch motiviert ein. Die Ermittler gehen davon aus, dass Tobias K. als Einzeltäter aus einer linksradikalen Gesinnung heraus handelte. Zwar räumte er eine Mitgliedschaft in der Linkspartei ein, bestritt jedoch eine aktive Rolle in anderen politischen Gruppen.
Der Prozess vor dem Landgericht Hechingen ist auf vier Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wird Mitte April gerechnet.
Tobias K. sieht sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert, darunter versuchter Mord und Brandstiftung. Sollte er verurteilt werden, wäre dies der erste dokumentierte Fall eines Molotowcocktail-Anschlags mit linksextremistischem Hintergrund in Baden-Württemberg seit 2020. Die Entscheidung des Gerichts wird zeigen, ob seine Taten als politisch motivierte Gewalt eingestuft werden.






