A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt wegen Klagen auf Eis
Caren PaffrathA39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt wegen Klagen auf Eis
Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt wegen Klagen blockiert
Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg kommt wegen anhaltender rechtlicher Auseinandersetzungen nicht voran. Eine für nächste Woche erwartete Gerichtsentscheidung könnte klären, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen. Seit 2019 verzögern Klagen und Verfahren das Projekt.
2019 hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt des A39-Ausbaus eingereicht. Dieser Abschnitt soll von Wolfsburg bis Ehra im nördlichen Teil des Landkreises Gifhorn verlaufen. Das Gericht gab dem BUND zunächst recht und ordnete im Dezember 2020 eine Ergänzung sowie ein weiteres Verfahren an.
Die mündliche Verhandlung zu einer weiteren BUND-Klage wurde vom 13. Mai auf den 23. Juni verlegt. Ein weiteres, 2024 eingereichtes Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, könnte aber ebenfalls nächste Woche entschieden werden. Auf der Website der Autobahn GmbH wird der Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt derzeit als „nicht vollziehbar“ geführt.
Die fertige A39 soll Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter verbinden und in die A7 münden. Zudem ist zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra ein neuer Rastplatz Tappenbecker Moor vorgesehen.
Die anstehende Gerichtsentscheidung wird darüber bestimmen, ob die Arbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn beginnen können. Die Zukunft des Projekts hängt vom Urteil ab, da rechtliche Hürden bisher jeden Fortschritt blockiert haben. Wann die Autobahn vollständig fertiggestellt wird, bleibt vorerst ungewiss.






