Berliner Gericht verbietet Apotheken Kooperation mit illegalen Medikamenten-Plattformen
Caren PaffrathBerliner Gericht verbietet Apotheken Kooperation mit illegalen Medikamenten-Plattformen
Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass Apotheken mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie mit Online-Plattformen zusammenarbeiten, die verschreibungspflichtige Medikamente illegal bewerben. Das Urteil unterstreicht die Risiken für Apotheken, die sich an Partnerschaften beteiligen, durch die Patienten gezielt zu bestimmten Anbietern gelenkt werden. Im Mittelpunkt des Falls steht die Plattform DoktorABC, die gegen Werberegeln verstoßen haben soll, indem sie Patienten mit bestimmten Vorerkrankungen ansprach.
Das Landgericht Berlin II stellte fest, dass DoktorABC Vorschriften verletzt habe, indem es verschreibungspflichtige Arzneimittel – darunter medizinisches Cannabis – beworben habe. Das Urteil besagt, dass Apotheken nicht mit Plattformen kooperieren dürfen, die die freie Apothekenwahl der Patienten beeinflussen, da dies das Prinzip der freien Apothekenauswahl untergräbt.
Der Verband der Angestelltenkrankenkassen-Apotheker (AKNR) warnte, dass Apotheken die Rechtmäßigkeit der Plattformen, mit denen sie zusammenarbeiten, sorgfältig prüfen müssten. Wer sich nicht deutlich von rechtswidrigen Geschäftsmodellen distanziere, riskiere Klagen und möglicherweise den Entzug der Betriebserlaubnis. Der AKNR verwies dabei auch auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs gegen den Anbieter Bloomwell, das die Werbeverbote für verschreibungspflichtige Medikamente bestätigt habe.
Als Reaktion kündigte die Rechtsabteilung des AKNR an, das jüngste Urteil eingehend zu prüfen. Man werde weitere Schritte einleiten, um gegen illegale Geschäftspraktiken in der Branche vorzugehen.
Mit dem Urteil wird Apotheken eine größere Verantwortung auferlegt: Sie müssen sicherstellen, dass sie sich an die Vorschriften halten – selbst wenn sie die Werbeplattformen nicht direkt kontrollieren. Künftig sind Apotheken verpflichtet, die Legalität ihrer digitalen Partnerschaften zu überprüfen, andernfalls drohen ihnen Strafen. Das Urteil stärkt die bestehenden Werbeverbote für verschreibungspflichtige Arzneimittel, insbesondere bei kontrollierten Substanzen wie medizinischem Cannabis.






