Bielefelder Ehepaar entgeht im März 2026 nur knapp einem Reisebetrug mit gefälschter ETA-Website
Caren PaffrathBielefelder Ehepaar entgeht im März 2026 nur knapp einem Reisebetrug mit gefälschter ETA-Website
Ehepaar aus Bielefeld entgeht im März 2026 nur knapp einem Betrug durch gefälschte Reisegenehmigungsseite
Ein Paar aus Bielefeld ist im März 2026 nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine betrügerische Website für elektronische Reisegenehmigungen entgangen. Die beiden hatten versucht, eine Electronic Travel Authorisation (ETA) für das Vereinigte Königreich zu beantragen, wurden jedoch misstrauisch, als die Zahlungsaufforderung plötzlich fast 240 Euro betrug.
Die Bewerbung hatten sie über eine Website begonnen, die sie bei einer Onlinesuche gefunden hatten. Im Rahmen des Antrags gaben sie ihre persönlichen Daten sowie Kreditkarteninformationen ein.
Erst bei der Zahlungsabwicklung stieg die Gesamtkosten auf etwa 240 Euro – deutlich über der offiziellen Gebühr von 18,50 Euro pro Person. Verdächtig geworden, brachen sie den Vorgang ab und informierten umgehend ihre Bank. Diese sperrte daraufhin ihre Kreditkarte, um betrügerische Abbuchungen zu verhindern.
Am 13. März 2026 erstattete das Paar Anzeige bei der Polizei. Die Behörden weisen Reisende daraufhin, dass ETA-Anträge ausschließlich über die offizielle britische Website unter *https://www.gov.uk/eta eingereicht werden müssen. Auch die Verbraucherzentrale Deutschland* gibt Tipps, wie man gefälschte Websites erkennt.
Seit fast einem Jahr ist die ETA für die Einreise nach Großbritannien verpflichtend. Betrüger nutzen diese Pflicht häufig aus, indem sie gefälschte Antragsportale einrichten.
Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar den Betrug vereiteln, bevor Geld verloren ging. Die offiziellen Hinweise betonen, nur die Regierungswebsite des Vereinigten Königreichs für ETA-Anträge zu nutzen. Reisende werden dringend aufgefordert, Websites vor der Eingabe persönlicher oder Zahlungsdaten genau zu prüfen.






