Bremens Bürgerschaft prüft "goldene Händedrücke" und gelöschte Staatsrats-Chats
Beatrix FiebigBremens Bürgerschaft prüft "goldene Händedrücke" und gelöschte Staatsrats-Chats
Bremens Bürgerschaft setzt im November 2025 einen Untersuchungsausschuss ein
Die Bremische Bürgerschaft hat im November 2025 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, um die Entlassung von Staatsräten in den vergangenen zehn Jahren zu prüfen. Den Anstoß für die Ermittlungen geben Vorwürfe, die Regierung habe abtretenden Beamten großzügige Abfindungen gewährt – von Kritikern als „goldene Händedrücke“ bezeichnet.
Ein Schwerpunkt der Untersuchungen liegt auf Regine Komoss, Staatsrätin in der Bildungsbehörde. Sie wurde im März 2022 – nur einen Monat nach Amtsantritt – in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Mitarbeiter der Finanzbehörde hatten zuvor Bedenken gegen ihre Versetzungszusage geäußert und offiziell schriftlichen Widerspruch eingelegt.
Ein weiteres Thema sind gelöschte Nachrichten. Fünf Signal-Chatverläufe zwischen Irene Strebl und Jan Fries, beide Staatsräte in der Umweltbehörde, wurden entfernt. Zwar beweist die Löschung allein kein Fehlverhalten, doch der Ausschuss hat Anspruch auf sämtliche relevante Unterlagen. Der Senat hatte dem Gremium dreimal versichert, alle Dokumente vorgelegt zu haben – doch ein zentrales Schriftstück fehlte.
Tobias Hentze, Geschäftsführer der CDU-Fraktion, reichte bei der Staatsanwaltschaft einen anonymen Hinweis auf die gelöschten E-Mails ein. Später stellte sich heraus, dass er selbst der Informant war. Seine Motive sowie die falsche Angabe, die er gegenüber den Ermittlern machte, bleiben unklar.
Der Ausschuss tagte am Dienstag, dem 2. Februar 2026, und wird am Folgetag erneut zusammenkommen. Als Zeuge soll dann der ehemalige Bildungssenator Sascha Aulepp (SPD) aussagen.
Die Ermittlungen konzentrieren sich weiterhin auf die Abwicklung von Entlassungen von Staatsräten und die dazugehörige Dokumentation. Politische Beamte in Deutschland können zwar ohne Angabe von Gründen entlassen werden, erhalten aber oft finanziell attraktive Vorruhestandsregelungen. Die Ergebnisse des Ausschusses sollen klären, ob in jedem Einzelfall die vorgeschriebenen Verfahren eingehalten wurden.






