30 April 2026, 04:11

Cottbus stoppt Nottransportgebühren – Kompromiss mit Krankenkassen erreicht

Ambulanz auf einem Parkplatz neben einem gl├Ąserfrontigen Geb├Ąude geparkt, mit drei Personen auf der Stra├če davor, umgeben von anderen Fahrzeugen, B├Ąumen, Bergen und Himmel.

Cottbus stoppt Nottransportgebühren – Kompromiss mit Krankenkassen erreicht

Streit um Nottransportgebühren in Brandenburg beigelegt – Cottbus findet Kompromiss

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Ein Streit über die Gebühren für Nottransporte in Brandenburg hat in Cottbus eine Lösung gefunden. Die Stadt und die Krankenkassen einigten sich auf einen Kompromiss, der sicherstellt, dass Patienten keine unerwarteten Rechnungen erhalten. Dies folgt einer breiten Debatte darüber, wer die Kosten für Rettungseinsätze tragen soll – selbst dann, wenn kein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist.

Ausgelöst wurde die Diskussion, als der Landkreis Märkisch-Oderland 2025 als erstes Gebiet Gebührenbescheide für Nottransporte verschickte. Diese Kosten fielen selbst dann an, wenn Patienten vor Ort behandelt und nicht ins Krankenhaus gebracht wurden. Normalerweise übernehmen Landkreise und kreisfreie Städte diese Ausgaben zunächst und holen sie später von den Krankenkassen zurück.

Die Stadt Cottbus hatte zunächst ähnliche Schritte erwogen. Nach Verhandlungen bestätigten die Verantwortlichen jedoch, dass keine Rechnungen an Patienten verschickt werden. Die Entscheidung steht im Einklang mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das feststellte, dass nicht dringliche oder "leere" Rettungsfahrten keine Versicherungspflicht auslösen.

Der Kompromiss bedeutet, dass Cottbus die Notfallversorgung weiterhin finanziert, ohne die Kosten auf die Bürger abzuwälzen. Die Krankenkassen haben zugesagt, ihre finanzielle Unterstützung aufrechtzuerhalten und so eine Verlagerung der Abrechnungsverantwortung zu vermeiden.

Die Einigung stellt sicher, dass Patienten in Cottbus keine unerwarteten Rechnungen für Rettungseinsätze erhalten. Die Entscheidung der Stadt spiegelt zudem eine weitergehende rechtliche Position zu den Versicherungspflichten bei nicht dringlichen Transporten wider. Vorerst bleibt die Finanzierungsstruktur der Rettungsdienste in der Region unverändert.

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