07 April 2026, 08:12

Erfurt verhandelt außergerichtlichen Vergleich mit entlassenem Ex-Mitarbeiter Guy Montavon

Titelblatt eines alten Buches mit dem Titel "Berichte über ausgew├Ąhlte F├Ąlle vor dem Westminster-Hall-Gericht, auch die Meinung von John Lord Fortescue" aufgeschlagen auf einer Seite mit schwarzer Tinte.

Erfurt verhandelt außergerichtlichen Vergleich mit entlassenem Ex-Mitarbeiter Guy Montavon

Der Erfurter Stadtrat erwägt einen außergerichtlichen Vergleich mit dem ehemaligen Mitarbeiter Guy Montavon – mehr als zwei Jahre nach dessen Entlassung. Die im Mitte März erörterte Vereinbarung könnte den langwierigen Rechtsstreit zwischen beiden Parteien beilegen.

Guy Montavon war Anfang 2022 fristlos entlassen worden. Die Stadt begründete dies zunächst mit Machtmissbrauch und sexuellen Fehlverhalten, wobei diese Vorwürfe nie gerichtlich bewiesen wurden. Später änderten die Verantwortlichen ihre Begründung und warfen Montavon stattdessen finanzielle Vergehen vor.

Mitte März fanden Schlichtungsgespräche statt, die zu Verhandlungen über eine Einigung führten. Die vorgeschlagene Summe soll sich laut Berichten im mittleren sechsstelligen Bereich bewegen und vor allem ausstehende Gehaltszahlungen abdecken. Falls Montavon zustimmt, würde er seine Klage auf Wiedereinstellung zurückziehen.

Bürgermeister Andreas Horn (CDU) informierte vergangenen Donnerstag den Ältestenrat des Stadtrats über den Stand der Dinge. Zwar war eine grundsätzliche Einigung erzielt worden, doch Montavon stellte inzwischen eine zusätzliche Forderung, wodurch sich die Finalisierung verzögert. Sollte der Vergleich im Mai gebilligt werden, wäre der Fall abgeschlossen. Andernfalls würde das Verfahren im September vor dem Erfurter Arbeitsgericht wiederaufgenommen werden.

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Die Entscheidung hängt nun davon ab, ob sich beide Seiten auf die überarbeiteten Bedingungen einigen können. Ein Vergleich würde den Rechtsstreit beenden, eine Ablehnung hingegen den Konflikt zurück vor Gericht bringen. Die Stadt wartet nun auf Montavons endgültige Entscheidung zu dem angepassten Angebot.

Quelle