23 March 2026, 16:12

Gericht blockiert Verbrenner-Verbot für Mercedes und BMW nach 2030

Ausführliches Schema-Diagramm eines Automobils aus dem deutschen Patent 890,000,000, das Komponenten wie Kolben und Ventile zeigt.

Gericht blockiert Verbrenner-Verbot für Mercedes und BMW nach 2030

Deutschlands höchstes Berufungsgericht hat Klagen abgewiesen, die ein Verbot für Mercedes-Benz und BMW vorsahen, nach 2030 noch neue Benzin- und Dieselwagen zu verkaufen. Das Urteil folgt auf eine Klage von drei Vorstandsmitgliedern der Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH). Beide Automobilhersteller begrüßten die Entscheidung als Schritt hin zu klareren rechtlichen Rahmenbedingungen für ihre Geschäftstätigkeit.

Die Klagen waren von Geschäftsführern der DUH eingereicht worden, die argumentierten, dass Autohersteller gesetzlich verpflichtet sein sollten, Verbrennerfahrzeuge schneller vom Markt zu nehmen. Sie behaupteten, einzelne Unternehmen trügen eine besondere Verantwortung für die Reduzierung von CO₂-Emissionen, die über die bestehenden gesetzlichen Vorgaben hinausgehe. Das Gericht wies diese Position zurück und stellte fest, dass weder Mercedes-Benz noch BMW ein spezifisches CO₂-Budget zugewiesen worden sei.

In seiner Begründung bestätigte das Gericht, dass die aktuellen Vorschriften Automobilhersteller nicht verpflichten, über die gesetzlich festgelegten CO₂-Grenzwerte hinauszugehen. Das Urteil steht im Einklang mit einer Entscheidung desselben Gerichts aus dem Jahr 2026, in der es keine rechtliche Grundlage für die Forderung gab, dass Unternehmen strengere Klimamaßnahmen ergreifen müssen als vom Gesetzgeber vorgegeben.

Mercedes-Benz und BMW zeigten sich erleichtert über das Ergebnis. Beide Konzerne betonten, dass die Entscheidung rechtliche Unsicherheiten beseitige und ihnen eine bessere Planungsgrundlage für ihre zukünftigen Geschäftsaktivitäten gebe.

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Mit dem Urteil entfällt die akute Gefahr eines Verkaufsverbots für Verbrennerfahrzeuge bei Mercedes-Benz und BMW. Die Entscheidung unterstreicht, dass Automobilhersteller die geltenden Emissionsgesetze einhalten müssen, aber nicht verpflichtet sind, diese zu übertreffen. Umweltverbände könnten nun ihre juristischen Strategien in künftigen klimarelevanten Verfahren überdenken.

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