13 March 2026, 14:10

Gericht verlangt strengere Werbekennzeichnung für YouTube-Creator

Ein Plakat, das Mr. Hoovers Versprechen ankündigt, Europa zu ernähren, mit Text und einem Bild.

Gericht: YouTube-Werbeklips müssen klar als Anzeigen gekennzeichnet werden - Gericht verlangt strengere Werbekennzeichnung für YouTube-Creator

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass YouTube-Creator die Kennzeichnung von bezahlten Inhalten verbessern müssen. Der Richterspruch folgt auf einen Fall, in dem ein Finanzinfluencer eine Handelsplattform beworben hatte, ohne deutlich auf die Werbung hinzuweisen. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, deutet aber auf eine strengere Durchsetzung der Transparenzregeln hin.

YouTube hat bereits Maßnahmen ergriffen, um diese Bedenken auszuräumen. Im November 2023 aktualisierte die Plattform ihre Richtlinien, damit kommerzielle Absichten in Videos, Beschreibungen und sogar Livestreams klar erkennbar sind. Neue Regelungen verlangen von Creator zudem, KI-generierte Inhalte offenzulegen – eine Anpassung an die kommenden EU-Vorgaben zur Transparenz.

Das Landgericht Bamberg gab der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in einem Streit über unzureichende Sponsorenkennzeichnung recht. Der Fall (Aktenzeichen 1 HK O 19/25) betraf einen sogenannten Finfluencer – einen Finanzinfluencer –, der es versäumt hatte, ein Video zur Bewerbung einer Handelsapp deutlich als Werbung zu kennzeichnen.

Laut Urteil reicht es künftig nicht mehr aus, den Sponsor lediglich in der Videobeschreibung zu nennen. Das Gericht verlangt, dass die Werbung sowohl sichtbar als auch hörbar im Video selbst gekennzeichnet wird. Eine kurze zehnsekündige Hinweismeldung wurde als nicht ausreichend für die geforderte Transparenz bewertet.

YouTubes jüngste Richtlinienanpassungen spiegeln ähnliche Sorgen wider. Die Plattform schreibt nun vor, dass Creator Sponsoring in Videos, Live-Chats und Profilabschnitten deutlich sichtbar machen müssen. Diese Änderungen gelten auch für KI-generierte Inhalte, bei denen Creator offenlegen müssen, wenn Videos synthetisches oder bearbeitetes Material enthalten. Der Schritt steht im Einklang mit dem EU AI Act, der mehr Transparenz bei der Erstellung digitaler Inhalte fordert.

Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit klarerer Werbekennzeichnungen auf YouTube. Sollte es Bestand haben, müssen Creator sicherstellen, dass Sponsoring innerhalb der Videos sofort erkennbar ist – und nicht nur in textlichen Beschreibungen. YouTubes aktualisierte Richtlinien zielen bereits auf eine strengere Einhaltung ab und umfassen sowohl kommerzielle Partnerschaften als auch KI-generierte Inhalte.

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