Grüne reformieren Satzung nach Belästigungsfall um Gelbhaar
Die Grünen haben eine neue Satzung eingeführt, um sexuelle Belästigung in den eigenen Reihen zu bekämpfen. Der Schritt erfolgt ein Jahr, nachdem eine interne Kommission die Behandlung eines prominenten Falls durch die Partei scharf kritisiert hatte – es ging um den Politiker Stefan Gelbhaar.
Vor einem Jahr legte die Kommission einen vernichtenden Bericht über das Vorgehen der Partei im Fall Gelbhaar vor. Darin wurden gravierende Mängel im damaligen Ombudsverfahren festgestellt, darunter unklare Definitionen und schwache rechtliche Standards. Dies ermöglichte es, das Verfahren für politische Zwecke zu instrumentalisieren, sodass Gelbhaar sich nicht angemessen verteidigen konnte.
Die neuen Regeln ziehen nun klarere Trennlinien zwischen den verschiedenen Parteigremien und ihren Aufgaben. Beschwerdeausschüsse sollen künftig auf Vermittlung statt auf Bestrafung setzen und den Beteiligten helfen, einvernehmliche Lösungen zu finden, anstatt Sanktionen zu verhängen. Disziplinarmaßnahmen werden stattdessen von den parteiinternen Schiedsgerichten behandelt.
Die Satzung enthält zudem Vorschriften, um Interessenkonflikte zu vermeiden und die Vertraulichkeit zu wahren. In Fällen, in denen Straftaten vorliegen könnten, werden Betroffene an externe Beratungsstellen verwiesen und über ihre rechtlichen Möglichkeiten aufgeklärt. Die Änderungen folgen auf Gelbhaars gescheiterte Kandidatur als Direktkandidat im Berliner Bezirk Pankow für die Bundestagswahl 2021, nachdem gegen ihn Vorwürfe wegen Belästigung erhoben worden waren.
Mit der überarbeiteten Satzung will die Partei mehr Transparenz und Fairness bei der Bearbeitung interner Beschwerden erreichen. Die Verantwortung für Disziplinarverfahren liegt nun bei den Schiedsgerichten, während Betroffene Zugang zu externer Unterstützung erhalten. Die Reformen setzen an den Defiziten an, die im Zuge des Falls Gelbhaar offengelegt wurden.
