21 April 2026, 06:10

Heinos Manager verklagt AfD wegen unberechtigter Wahlkampfwerbung in der Uckermark

Deutsches Propagandaplakat der NSDAP mit zwei Männern auf einem Sofa und Text.

Heinos Manager verklagt AfD wegen unberechtigter Wahlkampfwerbung in der Uckermark

In der brandenburgischen Uckermark ist ein Rechtsstreit entbrannt, nachdem Schlagerlegende Heino gegen eine Wahlkampfaktion der AfD vorgegangen ist. Im Mittelpunkt steht ein Instagram-Beitrag, in dem behauptet wurde, der verstorbene Sänger hätte den AfD-Kandidaten Felix Teichner unterstützt. Heinos Manager hat nun eine einstweilige Verfügung beantragt, um die unberechtigte Nutzung seines Namens zu unterbinden.

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Teichner, der kürzlich die Kreiswahl gegen die amtierende CDU-Politikerin Karina Dörk verloren hat, zeigt sich uneinsichtig. Er wies die Kontroverse als übertrieben zurück, während das Gericht eine Entscheidung vorbereitet.

Der Streit begann mit Teichners Instagram-Post: "Am Sonntag würde Heino für Felix stimmen." Heinos langjähriger Manager Helmut Werner reagierte umgehend und reichte beim Landgericht Neuruppin einen Antrag auf einstweilige Verfügung ein, um die unautorisierte Bezugnahme zu stoppen.

Werner verurteilte die Aussage als "dreiste Unverschämtheit" und warf der AfD vor, Heinos Vermächtnis für politische Zwecke auszunutzen. Das Gericht erhielt den Antrag am Samstag, ein Verhandlungstermin steht jedoch noch nicht fest. Eine Entscheidung wird zwar bald erwartet, doch bleibt unklar, ob der Fall in ein Hauptverfahren mündet.

Teichner jedoch zeigt keine Bereitschaft, den Beitrag zurückzuziehen. Er lehnte es ab, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen – ein üblicher Schritt in solchen Konflikten. Stattdessen wies er die Kritik zurück und bemerkte, "manche Leute sollten wirklich ein Gefühl für Verhältnismäßigkeit entwickeln".

Die Auseinandersetzung folgt auf Teichners Niederlage bei der Kreiswahl in der Uckermark, wo er gegen die CDU-Kandidatin Karina Dörk unterlag. Trotz der Wahlniederlage hält der AfD-Politiker an seinen Wahlkampfmethoden fest, sodass der juristische Ausgang weiter offen ist.

Nun muss das Landgericht Neuruppin entscheiden, ob es die einstweilige Verfügung gegen Teichners Beitrag erlassen wird. Bei Erfolg müsste die AfD alle Bezüge zu Heino aus ihren Wahlkampfmaterialien entfernen. Bis dahin bleibt der Fall ungelöst, während beide Seiten die nächste gerichtliche Entscheidung abwarten.

Quelle