Hessens Ministerin warnt vor ungerechter Belastung durch Pflege-Reform 2028
Emma KochHessens Ministerin warnt vor ungerechter Belastung durch Pflege-Reform 2028
Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz hat sich zum Entwurf des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNOG) der Bundesregierung geäußert. Zwar erkannte sie einige positive Ansätze an, kritisierte jedoch scharf Teile des Plans, die besonders schutzbedürftige Gruppen zusätzlich finanziell belasten würden.
Die geplanten Reformen sehen vor, Pflegeleistungen ab 2028 jährlich an die Inflation anzupassen und den Zugang zu Unterstützungsangeboten zu vereinfachen. Stolz warnte jedoch, dass zentrale Änderungen die Kosten auf Familien und Pflegekräfte abwälzen könnten, die ohnehin schon an ihre Grenzen stoßen.
Der Gesetzentwurf enthält mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Langzeitpflege. Dazu gehören die jährliche Inflationsanpassung der Leistungen ab 2028, die Stärkung von Präventions- und Rehabilitationsangeboten sowie eine Vereinfachung der Leistungsregeln. Neu eingeführt werden ein Anspruch auf Pflegeberatung und ein Überbrückungsbudget für Notfälle – Änderungen, die Stolz begrüßte.
Gleichzeitig äußerte sie erhebliche Bedenken gegen andere Aspekte des Plans. Ein zentraler Kritikpunkt ist die Verlängerung der Mindestaufenthaltsdauer in Pflegeheimen, die für Zusatzleistungen erforderlich ist. Dies zwinge die Bewohner:innen, höhere Eigenanteile zu zahlen, argumentierte Stolz. Zudem kritisierte sie geplante Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige – eine Maßnahme, die ihrer Meinung nach vor allem Frauen treffen würde.
Stolz betonte, dass Langzeitpflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. Sie lehnte es ab, diese durch eine weitere Belastung der Pflegekräfte zu finanzieren. Um Alternativen aufzuzeigen, lud sie den Bundesgesundheitsminister nach Hessen ein, um das dortige Modell der gemeindebasierten Pflege kennenzulernen.
Die Ministerin räumte ein, dass der Entwurf in einigen Bereichen richtige Ansätze verfolge. Doch sie bestand darauf, dass dringend Nachbesserungen nötig seien, um zu verhindern, dass die Reformen die Kosten ungerecht auf diejenigen abwälzen, die sie am wenigsten tragen können.
Die Vorschläge der Bundesregierung gehen nun in die nächste Beratungsrunde. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde es inflationsgebundene Anpassungen der Pflegeleistungen und neue Unterstützungsmaßnahmen bringen. Kritiker wie Stolz warnen jedoch, dass die Reformen ohne Überarbeitung den finanziellen Druck auf Familien und Pflegekräfte weiter erhöhen könnten.






