Lörrach verschärft Prostitutionsregeln: Straßenstrich verboten, Bordelle nur noch in zwei Zonen
Beatrix FiebigLörrach verschärft Prostitutionsregeln: Straßenstrich verboten, Bordelle nur noch in zwei Zonen
Lörrach führt strengere Regeln für Prostitution ein
Nach der Zustimmung des Stadtrats zu einer überarbeiteten Sperrgebietsverordnung wird Lörrach künftig schärfere Vorschriften für die Prostitution einführen. Die neuen Maßnahmen sollen rechtliche Grenzen klarer definieren und bestimmte Stadtteile vor damit verbundenen Aktivitäten schützen. Die Behörde arbeitete eng mit der Polizei und regionalen Stellen zusammen, um die Richtlinie auszugestalten.
Die aktualisierte Verordnung verbietet die Straßenprostitution in der gesamten Stadt. Zudem dürfen Bordelle und ähnliche Betriebe nur noch in zwei ausgewiesenen Gewerbegebieten ansässig sein. Insgesamt bleiben 20 kommerzielle Zonen für solche Einrichtungen gesperrt.
Prostitutionsdienstleistungen in Privatwohnungen ("In-call") bleiben zwar erlaubt, unterliegen jedoch bestimmten Einschränkungen. Kurzzeit-Wohnungen, die für Prostitution genutzt werden, sind von den neuen Regeln nicht explizit erfasst. Aktuell liegen in Lörrach keine Anträge für neue Bordelle vor.
Die Verordnung entstand in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg und der örtlichen Polizei. Sobald sie im Staatsanzeiger veröffentlicht wird, treten die Bestimmungen sofort in Kraft.
Der Beschluss des Stadtrats vom 28. April 2026 markiert einen Wandel in der Regulierung der Prostitution in Lörrach. Bordelle werden künftig auf zwei genehmigte Gewerbegebiete beschränkt, während Straßenprostitution vollständig untersagt wird. Die Behörden betonen die Notwendigkeit klarer rechtlicher Rahmenbedingungen und berücksichtigen dabei gleichzeitig die Anliegen der Bevölkerung.






