31 March 2026, 04:11

Oktoberfest-Video mit Milch trinkendem Kleinkind löst Shitstorm aus

Plakat mit lachenden Kindern, die mit bunten Spielzeugen an einem Tisch mit einer Tasse und anderen Gegenständen spielen, bewirbt "Ayer's Cathartic Pills" in spaßiger Schriftart.

Oktoberfest-Video mit Milch trinkendem Kleinkind löst Shitstorm aus

Ein Video, das ein Kleinkind zeigt, das in einem Oktoberfest-Zelt Milch trinkt, hat online eine hitzige Diskussion ausgelöst. Während einige Zuschauer den Clip amüsant fanden, üben viele Kritik an der Anwesenheit des Kindes in einer überfüllten, lauten Umgebung.

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Auf den Aufnahmen ist zu sehen, wie das kleine Kind auf einem Tisch steht und eine Flasche Milch austrinkt, während die Menge jubelt. Normalerweise werden Erwachsene, die auf Tischen stehen, um Bier in einem Zug zu leeren, von der Festplatzsicherheit entfernt. In diesem Fall blieb eine solche Maßnahme jedoch aus.

Über 380.000 Instagram-Nutzer haben das Video mit einem "Gefällt mir" markiert, doch die meisten Kommentare äußern Missfallen. Kritiker werfen vor, dass die Persönlichkeitsrechte des Kindes durch die Aufnahme und Verbreitung des Moments verletzt wurden. Andere hinterfragen das Urteilsvermögen des Vaters und die Entscheidung, das Video online zu stellen.

Zudem gibt es Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Kindes. Der Lärm, die dichten Menschenmassen und das chaotische Umfeld bergen Risiken für ein kleines Kind. Einige Kommentatoren regten sogar an, das Jugendamt einzuschalten, um die Situation zu prüfen.

Trotz der Kontroverse hat sich die Oktoberfest-Sicherheit bisher nicht offiziell dazu geäußert, ob das Filmen oder das Platzieren von Kindern auf Tischen gegen die Festregeln verstößt.

Das Video spaltet weiterhin die Meinungen – viele betonen die Notwendigkeit, die Rechte von Kindern in öffentlichen Räumen zu schützen. Die Debatte wirft grundsätzliche Fragen zu verantwortungsvoller Erziehung und der Online-Veröffentlichung von Aufnahmen von Minderjährigen auf. Bisher wurden keine offiziellen Schritte gegen die Beteiligten bekannt.

Quelle