20 April 2026, 02:10

Radfahrer rast mit 59 km/h durch Tempo-30-Zone – und wird geblitzt

Ein Straßenschild mit der Aufschrift "Geschwindigkeit reduzieren Gefahrenzone Schule vor" mit einer Person auf der linken Seite, Bäumen, Strommasten, Drähten, einem Haus und Himmel im Hintergrund.

Radfahrer rast mit 59 km/h durch Tempo-30-Zone – und wird geblitzt

Radschnellfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde geblitzt: Fast doppelt so schnell wie erlaubt

Ein Radfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde ist mit fast doppelter Geschwindigkeit in einer Tempo-30-Zone erwischt worden. Mit 59 km/h gehörte er zu den schnellsten Verkehrsteilnehmern, die bei einer aktuellen Geschwindigkeitskontrolle gemessen wurden. Der Vorfall zeigt: Tempolimits gelten für alle Fahrzeuge – auch für Fahrräder.

Die Messung erfolgte in der Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads – Bereiche, in denen besonders streng auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen geachtet wird. Für Radfahrer können die Konsequenzen in solchen Zonen besonders hart ausfallen, vor allem wenn Kinder in der Nähe sind. Wäre der Fahrer angehalten worden, hätte es eine Verwarnung, ein Bußgeld zwischen 15 und 35 Euro oder sogar einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg geben können.

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Anders als bei Autos gibt es für Fahrräder keinen festen Bußgeldkatalog. Die Strafen richten sich nach der konkreten Situation und der entstandenen Gefährdung. Der Fall reiht sich ein in andere ungewöhnliche Blitzer-Vorfälle in Deutschland, darunter eine Frau, die für das Rasen ihres Beifahrers belangt wurde, oder ein Autofahrer, der 960 Euro für geringfügiges Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit zahlen musste.

Doch auch Pannen bei den Kontrollen sorgten für Schlagzeilen: In Berlin wurden über 2.000 falsche Geschwindigkeitsverstöße verschickt – ausgelöst durch einen Datenfehler. In Leipzig lockte ein gefälschtes Tempolimit-Schild Autofahrer in eine Radarfalle und zeigte, wie leicht sich das System manipulieren lässt.

Der Fall aus Nachrodt-Wiblingwerde unterstreicht, dass Tempolimits für alle Verkehrsteilnehmer gelten. Da es für Radfahrer keine standardisierten Bußgelder gibt, wird jeder Verstoß individuell bewertet. Die Behörden behalten besonders risikoreiche Bereiche im Blick – vor allem in Schulnähe und an öffentlichen Orten.

Quelle