10 June 2026, 00:36

Ramelow scheitert mit Eilantrag gegen Gehaltsdeckel in der Linkspartei

Schiedsgericht der Linkspartei lehnt Ramelows Vorschlag zur Gehaltsdeckelung ab

Ramelow scheitert mit Eilantrag gegen Gehaltsdeckel in der Linkspartei

Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags, hat versucht, einen Antrag innerhalb der Linkspartei zu blockieren, der die Gehälter von Abgeordneten deckeln soll. Der von der Parteiführung eingebrachte Vorschlag zielt darauf ab, die Einkünfte auf das Niveau eines durchschnittlichen Arbeitnehmerlohns zu begrenzen. Ramelow leitete rechtliche Schritte ein, um die Abstimmung zu stoppen, und argumentierte, der Plan sei verfassungswidrig.

Ramelow reichte einen Eilantrag bei der Bundesschiedskommission der Linkspartei ein. Er beantragte eine „einstweilige Verfügung“, um zu verhindern, dass der Antrag auf dem anstehenden Parteitag diskutiert wird. Seine Begründung stützte sich auf die angebliche Verfassungswidrigkeit des Vorhabens sowie dessen mögliche Auswirkungen auf interne Parteiwahlen.

Die ehrenamtlichen Richter wiesen den Antrag als voraussichtlich unzulässig ab. Sie begründeten dies damit, dass Ramelow keinen berechtigten Anspruch auf Rechtsschutz habe, da die Gehaltsgrenze noch nicht beschlossen worden sei. In der Begründung des Schiedsgerichts hieß es, der Antrag sei noch nicht entschieden und könne daher nicht im Voraus angefochten werden.

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Trotz der Ablehnung hat Ramelow nun Berufung gegen das Urteil eingelegt. Seine Anwälte argumentieren weiterhin, dass der Vorschlag der Parteiführung bereits vor einer offiziellen Abstimmung die internen Machtverhältnisse in der Partei beeinflusse.

Der Parteivorstand der Linken will den Gehaltsdeckel dennoch auf dem Parteitag durchsetzen. Falls der Antrag angenommen wird, würde die Regelung für alle ihre Mitglieder im Bundestag und im Europäischen Parlament gelten. Das Ergebnis von Ramelows Berufung wird entscheiden, ob die Abstimmung wie geplant stattfindet.

Quelle