Rentenreform 2041: Bundesregierung plant schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 68 Jahre
Caren PaffrathRentenreform 2041: Bundesregierung plant schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 68 Jahre
Die Rentenkommission der Bundesregierung schlägt eine erneute Anhebung des Renteneintrittsalters vor. Bis 2041 sollen Arbeitnehmer bis 67,5 Jahre arbeiten, bis 2051 steigt die Altersgrenze dann auf 68 Jahre. Die Änderungen zielen darauf ab, das Rentensystem an die alternde Bevölkerung anzupassen.
Bisher treten alle Beschäftigten unabhängig von ihrem Beruf im gleichen Alter in den Ruhestand. Die Kommission empfiehlt nun, die Möglichkeit einer abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen. Das hätte zur Folge, dass alle länger arbeiten müssten – besonders betroffen wären Menschen ohne Hochschulabschluss.
Bundeskanzler Friedrich Merz unterstützt den Vorschlag und argumentiert, dass Menschen, die später ins Berufsleben einsteigen, auch weniger eingezahlt hätten. Sie sollten daher nicht gleichzeitig in Rente gehen wie diejenigen, die länger gearbeitet haben. Die Kommission lehnt zudem eine Kopplung des Renteneintritts an die Beitragsjahre ab, obwohl viele dies für gerechter halten.
Für Arbeitnehmer in körperlich anstrengenden Berufen könnte das höhere Renteneintrittsalter besonders schwer zu erreichen sein. Der Vorschlag sieht eine „individuelle Gesundheitsprüfung“ vor, die es einigen ermöglichen soll, früher in Rente zu gehen, wenn ihre Gesundheit sie daran hindert, weiterzuarbeiten.
Akademiker, die in der Regel mehr verdienen und länger leben, würden vom neuen System am stärksten profitieren. Sie erhielten über einen längeren Zeitraum höhere Renten. Die Reformen werden fast alle Arbeitnehmer zwingen, länger im Berufsleben zu bleiben, bevor sie ihre gesetzliche Rente beziehen können.
