04 April 2026, 20:11

Rheinmetall und Boeing bieten Ghost-Bat-Drohne für die Bundeswehr an

Deutsches Propagandaplakat aus dem Zweiten Weltkrieg, das eine Formation von Kampfflugzeugen in der Luft zeigt.

Rheinmetall und Boeing bieten Ghost-Bat-Drohne für die Bundeswehr an

Rheinmetall und Boeing kooperieren bei Bewerbung der MQ-28 Ghost Bat als mögliches "Collaborative Combat Aircraft" (CCA) für die Luftwaffe

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Die beiden Unternehmen wollen mit dem unbemannten System die Anforderungen der Bundeswehr erfüllen, die bis 2029 solche Drohnen in Dienst stellen möchte. Gespräche zwischen Rheinmetall und Boeing laufen bereits seit August 2025.

Die MQ-28 Ghost Bat ist darauf ausgelegt, bemannte Kampfflugzeuge in hochriskanten Einsatzgebieten zu unterstützen. Als "Kraftvervielfacher" kann sie die Einsatzfähigkeit in umkämpftem Luftraum deutlich erweitern. Mit über 150 erfolgreichen Testflügen gilt die Drohne als erprobt und soll auch von verbündeten Streitkräften genutzt werden.

Rheinmetall übernimmt in Deutschland die Rolle des Systemintegrators und ist für die operative Einbindung sowie die Unterstützung zuständig. Dank ihres modularen Aufbaus lässt sich die Drohne autonom einsetzen – etwa für Aufklärungsmissionen oder elektronische Kampfführung. Laut Rheinmetall-Chef Armin Pappenger könnte Deutschland bis zu 400 CCA benötigen.

Die Zusammenarbeit folgt auf frühere Kritik an Äußerungen Rheinmetalls zur ukrainischen Drohnenindustrie. Das Unternehmen betonte später seine Wertschätzung für die ukrainischen Bemühungen zur Verteidigung gegen russische Angriffe. Bisher hat kein anderes europäisches Unternehmen öffentlich Interesse an einer ähnlichen CCA-Kooperation mit US-Partnern signalisiert.

Sollte die MQ-28 Ghost Bat ausgewählt werden, könnte sie zu einem zentralen Baustein der deutschen Luftstreitkräfte werden. Rheinmetalls Systemverantwortung und Boeings Drohnentechnologie passen zum Zeitplan für die Indienststellung bis 2029. Die endgültige Entscheidung hängt jedoch von weiteren Verhandlungen und möglicher Konkurrenz durch andere Anbieter ab.

Quelle