85 Millionen Euro veruntreut: Berliner Gericht verurteilt Bestechung im Gesundheitswesen
Heinz-Walter Koch II85 Millionen Euro veruntreut: Berliner Gericht verurteilt Bestechung im Gesundheitswesen
Ein Berliner Gericht hat in einem Bestechungsfall, bei dem 85 Millionen Euro aus Gesundheitsfonds veruntreut wurden, Bewährungsstrafen verhängt. Im Mittelpunkt des Betrugs stand die Fälschung von Patientenakten, um von einer Krankenkasse höhere Zahlungen zu erschleichen. Zwei Männer wurden verurteilt, ein dritter Angeklagter hingegen freigesprochen.
Der Fall nahm seinen Anfang mit Vorwürfen gegen ein 62-jähriges ehemaliges Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin), das Schmiergelder angenommen haben soll. Die Ermittler stellten fest, dass der Mann von zwei Mittätern – einem 46-jährigen Versicherungsangestellten und einem weiteren Komplizen – Datenträger erhalten hatte. Im Gegenzug genehmigte er Änderungen an verschlüsselten medizinischen Diagnosen, ohne die behandelnden Ärzte zu konsultieren.
Die manipulierten Unterlagen, die bis ins Jahr 2015 zurückreichen, ermöglichten es dem Versicherungsträger, überhöhte Zuweisungen zu beantragen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Männer bereits ein Jahrzehnt zuvor illegale Absprachen getroffen hatten, wobei sie jedoch keinen persönlichen finanziellen Vorteil daraus zogen. Der ehemalige KV-Vorstand soll das System als Möglichkeit gesehen haben, die Finanzen der Vereinigung aufzubessern und gleichzeitig die Krankenkasse zu begünstigen.
Der Versicherungsangestellte räumte unterdessen ein, dem Druck und beruflichen Anreizen nachgegeben zu haben. Er wurde zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt. Ein dritter Angeklagter, ein weiterer Mitarbeiter der Krankenversicherung, wurde mangels Beweisen freigesprochen. Zusätzliche Vorwürfe aus dem Jahr 2014 konnten vor Gericht nicht bewiesen werden.
Das ehemalige KV-Vorstandsmitglied erhielt eine zehnmonatige Bewährungsstrafe. Die Geldstrafe für den Versicherungsangestellten bleibt bei 15.000 Euro, während der freigesprochene Angeklagte keine weiteren Konsequenzen zu befürchten hat. Das Urteil schließt einen Fall ab, der systematische Manipulationen bei der Verteilung von Gesundheitsfonds aufdeckte.






