08 May 2026, 18:11

dbb warnt vor verfassungswidrigen Lücken in Dobrindts Beamtenreform

Schwarz-weißer Architekturgrundriss des ehemaligen Bundeskanzleramts mit detaillierter.Layout und Text.

dbb warnt vor verfassungswidrigen Lücken in Dobrindts Beamtenreform

Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) fordert umfassende Nachbesserungen an den geplanten Gehaltsreformen des Bundes für Beamte. Zwar begrüßt der Verband das Vorhaben grundsätzlich, kritisiert jedoch, dass zentrale Passagen des Entwurfes gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen könnten.

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) treibt die Pläne voran, Einstiegsgehälter zu erhöhen und die Besoldungstabellen anzupassen. Doch der dbb warnt, dass einige Regelungen – darunter die pauschale Anrechnung von Partnereinkommen und ungleiche Gehaltsanpassungen – rechtlich angreifbar seien.

Der Gesetzentwurf markiert eine deutliche Abkehr vom bisherigen „Alleinverdiener-Modell“. Stattdessen soll künftig ein fiktives Partnereinkommen von rund 20.000 Euro jährlich in die Besoldungsberechnung einfließen. Kritiker, darunter Beamtenvertreter, halten dies für ungerecht, da die tatsächlichen Einkünfte des Partners oder der Partnerin außerhalb des Einflussbereichs der Beamtin oder des Beamten lägen.

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Zudem moniert der dbb die ungleichen Gehaltsanpassungen innerhalb der Besoldungsgruppen. Dobrindts Plan sieht vor, dass Beschäftigte in der A-Besoldung höhere Steigerungen erhalten als jene in der höheren B-Klasse. Besonders problematisch sei die 1,6-Prozent-Lücke zwischen den Stufen B3 und B4, die nach Ansicht des Verbandes gegen das verfassungsrechtliche „Differenzierungsgebot“ verstößt. Dieses schreibt vor, dass Gehaltsunterschiede zwischen den Dienstgraden sachlich begründet und angemessen sein müssen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die geplante Einstellung neuer Beamter erst in die zweite Gehaltsstufe statt in die erste. Während das Innenministerium die Diskrepanzen in der B-Besoldung bisher nicht kommentiert hat, besteht der dbb darauf, dass die aktuellen Berechnungen rechtlichen Anforderungen nicht genügen. Der Verband fordert eine vollständige Überprüfung der Einkommensunterschiede, bevor die Reform umgesetzt wird.

Ziel der Reform ist zwar eine Modernisierung der Beamtenbesoldung, doch die Umsetzung sieht sich mit rechtlichen und praktischen Hürden konfrontiert. Die Einwände des dbb beziehen sich vor allem auf zwei verfassungsrechtliche Grundsätze: das Leistungsprinzip und die Forderung nach gerechten Gehaltsabständen. Ohne Nachbesserungen drohen Teile des Gesetzes als verfassungswidrig angefochten zu werden.

Quelle