18 June 2026, 02:07

Einigung bei FLAF: Arbeitgeber zahlen ab 2028 einen Prozentpunkt weniger

Bund und Länder einigen sich: 'Weg zur Senkung der Arbeitskosten ist klar'

Einigung bei FLAF: Arbeitgeber zahlen ab 2028 einen Prozentpunkt weniger

Bund und Länder einig: Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) sinken ab 2028 um einen Prozentpunkt

Die Bundesregierung und die 16 Bundesländer haben sich darauf verständigt, die Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ab 2028 um einen Prozentpunkt zu senken. Damit ist ein langjähriger Streit über die Finanzierung des durch die Senkung entstehenden Fehlbetrags beigelegt. Beide Seiten haben nun ihre finanziellen Zusagen zur Schließung der Lücke konkretisiert.

Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand die Frage, wie der durch die Lohnsteuersenkung verursachte Fehlbetrag von 200 Millionen Euro ausgeglichen werden soll. Die Länder hatten argumentiert, der Bund müsse die volle Verantwortung tragen, da es sich um eine bundesweite Initiative handele. Die Bundesregierung schlug zunächst eine Anpassung der Länderanteile an den Steuereinnahmen vor, stieß damit jedoch auf massiven Widerstand.

Laut dem nun erreichten Kompromiss übernehmen die Länder ein Drittel der 200-Millionen-Lücke. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl bestätigte, dass die Gesamtfinanzierungslücke des FLAF in Höhe von 600 Millionen Euro damit geschlossen sei. Zum Paket gehören auch Mittel aus dem EU-Aufbaufonds „Resilience and Recovery Facility“, auf deren Einsatz die Länder zuvor bestanden hatten.

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Anton Mattle, Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) bestätigte, dass sich Länder und Gemeinden an der Finanzierung des FLAF beteiligen werden. Die finanzielle Beteiligung der Länder ist auf das Jahr 2028 begrenzt und wird in den Verhandlungen zum neuen Finanzausgleich ab 2029 erneut geprüft.

Die Vereinbarung regelt die finanziellen Zuständigkeiten von Bund und Ländern klar. Die Senkung der Lohnabgaben tritt 2028 in Kraft, wobei die Länder einen Teil des Fehlbetrags übernehmen. Weitere Gespräche über den Finanzausgleich werden nach 2028 geführt, um die langfristige Finanzierung zu klären.

Quelle