Streit um Arbeitszeitreform: Connemann lehnt Entwurf als KMU-nachteilig ab
Beatrix FiebigStreit um Arbeitszeitreform: Connemann lehnt Entwurf als KMU-nachteilig ab
Gitta Connemann, die Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand, hat einen durchgesickerten Entwurf für eine Reform der Arbeitszeiten abgelehnt. Sie argumentiert, dieser verstoße gegen den Koalitionsvertrag und benachteilige kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Der Entwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht flexible wöchentliche Höchstarbeitszeiten vor – allerdings nur, wenn diese durch Tarifverträge vereinbart werden. Zudem schlägt er vertrauensbasierte Arbeitszeitmodelle und weniger Bürokratie bei der Zeiterfassung vor. Für Nachtschichten darf der Durchschnitt innerhalb von 24 Stunden acht Stunden nicht überschreiten.
Im Koalitionsvertrag hatte sich die Regierung verpflichtet, die Arbeitszeitregelungen an die EU-Arbeitszeitrichtlinie anzupassen. Diese erlaubt eine wöchentliche Obergrenze von 48 Stunden – gemittelt über einen Bezugszeitraum von bis zu zwölf Monaten – statt einer täglichen Begrenzung. Zudem sollte Bürokratie abgebaut und auf vertrauensbasierte Systeme ohne detaillierte Zeiterfassung gesetzt werden.
Connemann kritisiert, dass der Entwurf nicht tarifgebundenen Beschäftigten und KMU die nötige Flexibilität vorenthalte. Dies sei wirtschaftspolitisch falsch und politisch nicht durchsetzbar. Zudem warnt sie, die geplanten Dokumentationspflichten könnten neue Bürokratie schaffen und zeugten von Misstrauen gegenüber den Beschäftigten.
Ziel des Entwurfs ist es, wöchentliche Arbeitszeitgrenzen einzuführen und den Papierkram zu reduzieren. Connemanns Ablehnung macht jedoch deutlich, wie umstritten die Auswirkungen auf KMU und nicht tarifgebundene Arbeitnehmer sind. Im Mittelpunkt der Debatte stehen Flexibilität, Vertrauen und die Vereinbarkeit mit den bestehenden EU-Vorgaben.






