24 March 2026, 06:14

EU-Energieeffizienzrichtlinie: Strengere Regeln für Gebäude bis 2030

Weißer fetter Text mit der Aufschrift "netto-null-Emissionen bis 2050" auf einem festen grünen Hintergrund.

EU-Energieeffizienzrichtlinie: Strengere Regeln für Gebäude bis 2030

Die aktualisierte Energieeffizienzrichtlinie für Gebäude (EPBD) der EU bringt weitreichende Änderungen bei den Vorschriften für Energieeffizienz mit sich. Bis 2028 und 2030 gelten strengere Emissionsziele, die Gebäude in Richtung Null-Emissionen drängen. Deutschland passt nun seine Gesetze an, um diese neuen Standards zu erfüllen – darunter der Wechsel vom alten Bewertungssystem von A+ bis H zu einer vereinfachten Skala von A bis G.

Die energieeffizientesten Gebäude werden künftig in die neue Klasse A eingestuft, die ausschließlich null-emissionsfähigen Immobilien vorbehalten ist. Deutschland legt die genauen technischen Grenzwerte fest – gemessen in kWh pro Quadratmeter und Jahr –, doch die Kriterien werden strenger sein als die bisherige A+-Bewertung. Gleichzeitig werden die 15 % der ineffizientesten Gebäude bundesweit in die Klasse G eingestuft.

Eingeführt wird auch eine schrittweise Solarpflicht: Bis Ende 2026 müssen alle neuen öffentlichen und gewerblichen Gebäude mit einer Fläche von über 250 Quadratmetern Solartechnik installieren. Später werden die Vorschriften auf Wohngebäude ausgeweitet.

Die Reform erweitert zudem die Pflichten zur Vorlage eines Energieausweises. Vermieter benötigen ihn bei der Verlängerung von Mietverträgen, Hauseigentümer müssen ihn bei größeren Sanierungen vorlegen. Verstöße gegen die Offenlegungspflicht können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Auch auf dem Immobilienmarkt sind Auswirkungen zu erwarten: Gebäude der Klasse A könnten an Wert gewinnen, während Immobilien in Klasse G wegen ihrer Ineffizienz mit einem sogenannten "Braunen Abschlag" konfrontiert sein könnten. Zudem kann sich die Einstufung eines Gebäudes im Laufe der Zeit ändern, falls sich nationale Durchschnittswerte oder Grenzwerte verschieben.

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Um die EU-Vorgaben umzusetzen, ersetzt Deutschland das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Dieses soll einen klareren Fahrplan für die Wärmewende bieten und die Einhaltung der aktualisierten Richtlinie sicherstellen.

Die Änderungen bedeuten strengere Energieeffizienzregeln, neue Solaranforderungen und erweiterte Offenlegungspflichten. Immobilienbesitzer und Vermieter müssen sich schnell anpassen, um Strafen zu vermeiden. Ziel der Reform ist es, Emissionen zu senken und den Immobilienmarkt nachhaltig an der Energieeffizienz auszurichten.

Quelle