Mainz reformiert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen künftig statt Hotels
Heinz-Walter Koch IIMainz reformiert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen künftig statt Hotels
Die Stadtverwaltung Mainz hat nach Gesprächen mit lokalen Hotels und anderen Beteiligten ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die Änderungen zielen darauf ab, ein faireres System für Unternehmen und Gäste zu schaffen.
Die überarbeiteten Regelungen sehen vor, dass künftig die Gäste und nicht mehr die Betriebe für die Steuerzahlung verantwortlich sind. Zudem wurde eine Übergangsphase eingeführt, um den Wechsel für bestehende Verträge zu erleichtern.
Ein zentraler Punkt der aktualisierten Satzung ist eine wichtige Ausnahmeregelung für Unternehmen mit langfristigen Vereinbarungen: Alle Verträge, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, sind erst ab dem 31. März 2027 steuerpflichtig. Damit erhalten die Betriebe ausreichend Zeit, um sich an die neuen Bestimmungen anzupassen.
Eine weitere bedeutende Neuerung betrifft die Verlagerung der Zahlungspflicht von den Unternehmen auf die Gäste. Ziel ist es, die Einhaltung der Vorschriften zu vereinfachen und den administrativen Aufwand für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe zu verringern.
Der Finanz- und Hauptausschuss wird die geänderte Satzung am 6. Mai 2026 prüfen. Seine Entscheidung wird darüber entscheiden, ob die überarbeitete Fassung in Kraft tritt.
Falls die Novelle genehmigt wird, erfolgt die Umsetzung schrittweise. Betriebe mit älteren Verträgen haben fast ein Jahr Zeit, bis die Zahlungen fällig werden. Die Stadt erwartet, dass diese Anpassung eine ausgewogene Lösung für die Tourismusbranche und die Besucher schafft.






