17 June 2026, 19:21

Neue EU-Regel: Stornierungsbutton für Online-Verträge wird Pflicht

Anfang des Widerrufsrechts-Buttons: So leicht lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue EU-Regel: Stornierungsbutton für Online-Verträge wird Pflicht

Eine neue EU-Richtlinie verändert die Stornierung von Online-Verträgen in Deutschland. Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Stornierungsbutton“ anzeigen. Dies gilt für alle Verträge nach deutschem Recht, nachdem die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde.

Die Regelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die noch nicht in allen Mitgliedstaaten in Kraft getreten ist. Jedes Land muss sie zunächst in eigenes Recht übernehmen, bevor der Button verbindlich wird. In Deutschland ist die Pflicht nun aktiv.

Der Button muss leicht auffindbar und klar beschriftet sein – entsprechend der Einfachheit des ursprünglichen Vertragsabschlusses. Fehlt er, kann sich die Widerrufsfrist für Verbraucher auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Das gesetzliche Recht, innerhalb der üblichen 14 Tage zu widerrufen, bleibt davon unberührt.

Nach der Nutzung des Buttons müssen Verbraucher umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format, etwa per E-Mail, erhalten. So haben sie einen Nachweis über die Stornierung.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Stornierungsbutton ist für deutsche Unternehmen nun gesetzlich vorgeschrieben. Er bietet Verbrauchern eine unkomplizierte Möglichkeit, Verträge digital zu beenden. Bei Nichteinhaltung könnte sich das Widerrufsfenster für betroffene Kunden deutlich verlängern.

Quelle