10 May 2026, 16:09

Neue Gesetze: Bessere Schutzmaßnahmen für Kinder bei häuslicher Gewalt geplant

Plakat mit der Aufschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Neue Gesetze: Bessere Schutzmaßnahmen für Kinder bei häuslicher Gewalt geplant

Bundesjustizministerium will Kinder besser vor häuslicher Gewalt schützen

Das deutsche Bundesjustizministerium setzt sich für strengere Regelungen ein, um Kinder vor häuslicher Gewalt zu bewahren. Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass Familiengerichte gewalttätigen Eltern den Kontakt zu ihren Kindern untersagen können. Ziel der Initiative ist es, den Schutz von Opfern zu verstärken und weitere Schäden zu verhindern.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine Reform des Familienrechts ausgearbeitet, die Richtern erweiterte Befugnisse einräumen soll, um gewalttätige Eltern von Umgangsrechten mit ihren Kindern auszuschließen. Bisher müssen Gerichte häusliche Gewalt in Sorgerechtsverfahren berücksichtigen, doch der neue Entwurf würde ihnen klarere Handlungsmöglichkeiten geben.

Die Gerichte sollen jeden Fall individuell prüfen, ohne dass es zu automatischen Kontaktverboten kommt. Droht durch Gewalt eine Gefährdung der Opfer, könnten Richter vorübergehende oder dauerhafte Beschränkungen verhängen. Je nach Lage wären auch weniger weitreichende Maßnahmen wie begleitete Besuche möglich.

Im Mittelpunkt der Pläne stehen Fälle, in denen ein Elternteil gegen den anderen gewalttätig geworden ist. Durch die Verschärfung der Regelungen will das Ministerium das Risiko verringern, dass Kinder unter familiären Konflikten leiden.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Reform würde Familiengerichten mehr Instrumente an die Hand geben, um bei häuslicher Gewalt einzugreifen. Die Richter könnten Verbote je nach Bedrohungslage verhängen – stets mit dem Ziel, Schutz zu gewährleisten, ohne pauschale Einschränkungen vorzunehmen. Die Änderungen sollen Lücken im aktuellen System schließen und die Sicherheit der Opfer in den Vordergrund stellen.

Quelle