14 April 2026, 22:11

Neues Gesetz: Online-Verträge jetzt mit einem Klick kündbar

Ein Straßenschild vor einem Geschäft fordert den Träger von Gesichtsbedeckungen oder Masken für Einkaufende, mit einem Gebäude und Menschen in der Nähe.

Neues Gesetz: Online-Verträge jetzt mit einem Klick kündbar

Deutschland führt neues Gesetz für einfachere Online-Vertragskündigungen ein

Deutschland hat ein neues Gesetz verabschiedet, das Verbrauchern die Stornierung von Online-Verträgen erleichtern soll. Das am 5. Februar 2026 beschlossene Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um, die auf eine vereinfachte Widerrufsabwicklung abzielt. Ein zentrales Element ist die verpflichtende Einführung eines "Widerrufsbuttons" auf Unternehmenswebsites.

Das Gesetz schreibt vor, dass Unternehmen einen deutlich gekennzeichneten "Widerrufsbutton" auf ihren Webseiten integrieren müssen. Dieser muss dauerhaft sichtbar sein – idealerweise im Footer oder Header – und ohne Login-funktionieren. Nach dem Anklicken führt er Verbraucher durch einen zweistufigen Prozess: Zunächst geben sie ihren Namen, die Vertragsdetails und ihre E-Mail-Adresse ein, gefolgt von einer Bestätigungsstufe.

Nach der Übermittlung müssen Unternehmen umgehend eine Eingangsbestätigung versenden, vorzugsweise per automatisierter E-Mail. Die Widerrufsfrist beginnt erst, sobald Kunden alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erhalten haben. Zudem sind Unternehmen verpflichtet, ihre Widerrufsrichtlinien zu aktualisieren und darzulegen, wo sich der Button befindet und wie er funktioniert.

Die Änderungen könnten auch Auswirkungen auf Datenschutzerklärungen haben, da der Button personenbezogene Daten für die Bearbeitung von Kündigungen erfasst. Das Gesetz geht auf die EU-Richtlinie 2023/2673 zurück, die Deutschland nun in nationales Recht umgesetzt hat.

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Die neuen Regelungen treten sofort in Kraft und erfordern von Unternehmen die Anpassung ihrer Websites und Richtlinien. Verbraucher erhalten damit eine unkomplizierte Möglichkeit, Online-Verträge zu kündigen. Unternehmen müssen die Vorgaben einhalten, indem sie den Button implementieren und die entsprechenden Unterlagen aktualisieren.

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