SC Freiburg kassiert UEFA-Strafe nach Platzsturm im Europa-League-Halbfinale
Emma KochSC Freiburg kassiert UEFA-Strafe nach Platzsturm im Europa-League-Halbfinale
SC Freiburg mit Geldstrafe und bedingtem Stadionverbot nach Platzsturm im Europa-League-Halbfinale belegt
Nach einem Platzsturm während des Halbfinals der Europa League ist der SC Freiburg mit einer Strafe und einem bedingten Stadionverbot belegt worden. Der Vorfall ereignete sich nach dem 3:1-Sieg gegen Sporting Braga am 7. Mai 2026. Die UEFA hat daraufhin disziplinarische Maßnahmen gegen den Verein eingeleitet.
Der Platzsturm erfolgte, als Fans den Sieg Freiburgs und den Einzug ins Finale feierten. Die Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer der UEFA (CEDB) prüfte den Fall und wertete ihn als Verstoss gegen Artikel 16(2a) der UEFA-Disziplinarordnung, der das unbefugte Betreten des Spielfelds durch Zuschauer verbietet.
Als Konsequenz wurde der Verein zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt. Zudem muss Freiburg sein nächstes Heimspiel in einem UEFA-Wettbewerb ohne Zuschauer austragen. Diese Strafe wurde jedoch für eine zweijährige Bewährungsfrist ausgesetzt.
Die Sanktionen sind eine direkte Reaktion auf den Platzsturm. Mit ihrer Entscheidung setzt die UEFA ihre Regeln zum Zuschauerverhalten während der Spiele durch. Sollte es in der Bewährungszeit zu keinen weiteren Verstößen kommen, droht dem Verein vorerst keine Stadion sperre.
