EuGH-Urteil: Airline muss 400 Euro Entschädigung für fünfstündige Verspätung zahlen
Flugverspätung aufgrund langer Check-in: EU-Gericht entscheidet zugunsten der Passagiere - EuGH-Urteil: Airline muss 400 Euro Entschädigung für fünfstündige Verspätung zahlen
Zwei Passagiere verlangen von der bulgarischen Fluggesellschaft European Air Charter jeweils 400 Euro Entschädigung, nachdem ihr Flug um mehr als fünf Stunden verspätet war. Der Fall gelangte vor den Gerichtshof der Europäischen Union, der entschied, dass die Airline zahlen muss – begründet mit ihrer Entscheidung, auf verspätet eintreffende Passagiere zu warten.
Die Verspätung hatte ihren Ursprung im Juli 2022 am Flughafen Köln/Bonn, wo überlastete Sicherheitskontrollen zu Folgeverzögerungen bei späteren Flügen führten.
Ausgelöst wurde der Vorfall durch ungewöhnlich lange Warteschlangen an den Sicherheitskontrollen in Köln/Bonn. Dadurch sah sich European Air Charter gezwungen, ihren Flugplan umzustellen – darunter einen Flug von Düsseldorf nach Varna in Bulgarien, der mit über drei Stunden Verspätung landete.
Die Airline entschied sich anschließend, auf Passagiere eines früheren Fluges zu warten, die ihre Check-in-Prozedur noch nicht abgeschlossen hatten. Diese Entscheidung verzögerte den Abflug aus Düsseldorf um weitere fünf Stunden. Der EuGH stellte fest, dass nicht die Sicherheitsprobleme, sondern die freiwillige Entscheidung der Airline die direkte Ursache für die erhebliche Verspätung war.
Nach der EU-Verordnung 261/2004 können Airlines Entschädigungszahlungen nur bei unvermeidbaren "außergewöhnlichen Umständen" umgehen – etwa bei extremem Wetter oder Überlastung der Flugsicherung. Das Gericht präzisierte, dass technische Probleme oder interne Entscheidungen, wie das Warten auf verspätete Passagiere, nicht darunter fallen. Frühere Urteile, darunter C-559/16 (Bossen gegen Brussels Airlines), stützen diese Auslegung.
Nun muss das Landgericht Düsseldorf prüfen, ob European Air Charter eigenständig entschieden hat. Zudem wird es über die Entschädigungsforderungen der Passagiere befinden – orientiert an den rechtlichen Vorgaben des EuGH.
Das Urteil bestätigt, dass Airlines sich nicht auf "außergewöhnliche Umstände" berufen können, wenn Verspätungen auf eigene betriebliche Entscheidungen zurückgehen. Das Düsseldorfer Gericht wird nun auf Basis der EU-Rechtsprechung die endgültige Entscheidung über die Entschädigung treffen.
Falls das Urteil Bestand hat, erhalten die Passagiere jeweils 400 Euro – ein Präzedenzfall, der unterstreicht, dass Airlines Reisende für Verspätungen entschädigen müssen, die auf vermeidbare Entscheidungen zurückzuführen sind.
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